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Höflich nachfassen per Mail: Formulierungen und Abstand

Jesse KlotzGeschäftsführer Performance Marketing
Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit
3 Min. Lesezeit
Inhalt7 Abschnitte
  1. 01Wie baue ich eine Nachfassmail auf?
  2. 02Praxisbeispiel: Drei Mails bei einem Lagertechnikhersteller
  3. 03Wann Nachfassen nicht hilft
  4. 04Rechtlich: Wann darf ich per E-Mail nachfassen?
  5. 05Wann ist ein Anruf besser?
  6. 06Wie KRAUSS Nachfassen unterstützt
  7. 07Häufig gestellte Fragen

Kurz gesagt

Eine höfliche Nachfrage nennt den Anlass in einem Satz, stellt eine konkrete Frage und bietet einen nächsten Schritt an. Drei Mails im Abstand von einer, zwei und vier Wochen reichen in den meisten B2B-Fällen.

Dieser Beitrag stammt von Mai 2024. Aktuelle Preise und Konditionen von KRAUSS stehen auf der Fakten-Seite und der Preisseite.

Stand: Oktober 2026.

Wie baue ich eine Nachfassmail auf?

Eine Nachfassmail hat vier Teile: Betreff mit Bezug, Anlass in einem Satz, eine konkrete Frage und ein Angebot für den nächsten Schritt. Verzichten Sie auf Entschuldigungen wie "ich wollte nur kurz nachhaken", denn sie schwächen die Frage.

Die Vorlagen im Leitfaden zum Angebot nachfassen zeigen Formulierungen für unterschiedliche Anlässe. Der Begriff Wiedervorlage erklärt, wie Sie den nächsten Kontakt festlegen.

Praxisbeispiel: Drei Mails bei einem Lagertechnikhersteller

In einem Projekt für einen Hersteller von Lagertechnik gingen nach einem Erstgespräch 48 Angebote hinaus. Das Team schrieb danach drei Nachfassmails: nach einer Woche, nach drei Wochen und nach sieben Wochen. Die erste Mail brachte 9 Antworten, die zweite 6, die dritte 3. Insgesamt führten 18 der 48 Angebote zu einem Gespräch, also 38 Prozent. Die Mails enthielten jeweils eine konkrete Frage zum Lagerbedarf.

Das Beispiel ist anonym, die Zahlen sind realistisch gewählt. Es zeigt, dass die erste Mail den Großteil der Antworten bringt, die späteren Mails aber noch Antworten holen.

Praxisbeispiel: Drei Mails bei einem Lagertechnikhersteller
MailAbstandAntwortenQuelle
1eine Woche nach Angebot9Beispiel
2drei Wochen nach Angebot6Beispiel
3sieben Wochen nach Angebot3Beispiel
Gespräche insgesamt18 von 48Rechnung: 18 ÷ 48 = 38 %

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Wann Nachfassen nicht hilft

  • Wenn das Angebot falsch war, bringt die Mail nur eine zweite Absage.
  • Wenn der Empfänger schon entschieden hat, wirkt jede weitere Mail aufdringlich.
  • Wenn Sie den Kunden ohne Anlass anschreiben, verletzen Sie häufig Regeln des UWG.
  • Wenn Sie mehr als vier Mails versenden, sinkt die Wirkung deutlich.

Rechtlich: Wann darf ich per E-Mail nachfassen?

E-Mail-Werbung braucht nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG grundsätzlich eine ausdrückliche Einwilligung. § 7 Abs. 3 UWG nennt Ausnahmen für bestehende Kunden unter engen Bedingungen. Der Gesetzestext steht auf gesetze-im-internet.de. Das ist keine Rechtsberatung. Klären Sie den Einzelfall mit einem Rechtsberater, bevor die Mailfolge läuft.

Wann ist ein Anruf besser?

Wenn die dritte Mail ohne Antwort bleibt oder eine Frage Klärung braucht, lösen Sie das Thema oft im Telefonat schneller. Die Checkliste Angebot nachfassen enthält einen Ablauf für beide Wege.

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Wie KRAUSS Nachfassen unterstützt

KRAUSS bietet kein Nachfassen per E-Mail an. Wir übernehmen die Telefonebene und die Terminierung, etwa für Kontakte, die auf Mails nicht reagieren. Bestätigte Termine übergeben wir an Ihr Team. Passende Seite: Kundenreaktivierung per Telefon.

Häufig gestellte Fragen

Wie formuliere ich eine höfliche Nachfrage per Mail?

Nennen Sie den Anlass in einem Satz, stellen Sie eine konkrete Frage und bieten Sie einen Termin oder eine einfache Antwort an. Vermeiden Sie Vorwürfe und Druckformeln.

Was schreibe ich in die letzte Nachfassmail?

Die letzte Mail nennt den Anlass in einem Satz und bietet zwei Wege an: eine kurze Antwort oder eine Wiedervorlage zu einem Datum, das Sie nennen. So bleibt die Tür offen, ohne dass der Empfänger weiter gedrängt wird. Verzichten Sie auf Vorwürfe wie „Ich habe mehrfach geschrieben“. Die Mail schließt den Vorgang sauber ab und lässt dem Empfänger die Wahl.

Welche Betreffzeile wirkt bei einer Nachfrage?

Eine Betreffzeile mit dem Bezug, etwa Angebot vom 3. März, wirkt verlässlicher als eine allgemeine Erinnerung. Sie zeigt sofort, worum es geht.

Darf ich Geschäftspartner per E-Mail anschreiben?

E-Mail-Werbung braucht nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG grundsätzlich eine ausdrückliche Einwilligung. § 7 Abs. 3 UWG nennt Ausnahmen für bestehende Kunden. Die Einzelfrage klärt ein Rechtsberater. Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand 2026.

Wann ist ein Anruf besser als eine Mail?

Wenn die Mail zwei Wochen ohne Antwort bleibt oder wenn eine Frage Klärung braucht. Ein kurzer Anruf schließt die Lücke oft schneller.

Was tun, wenn der Empfänger nicht antwortet?

Setzen Sie eine Wiedervorlage mit Datum und schließen Sie den Vorgang nach der letzten Mail sauber ab. Ein Abschluss mit Angebot zur Wiederaufnahme wirkt respektvoll.

Wie messe ich den Erfolg einer Nachfassmail?

Zählen Sie die Antworten und die Termine je Mail. Teilen Sie die Zahl der Antworten durch die Zahl der versandten Mails, um die Antwortquote zu erhalten.

Übernimmt KRAUSS das Nachfassen per Mail?

KRAUSS bietet kein Nachfassen per E-Mail an. KRAUSS übernimmt die Telefonebene und die Terminierung, etwa für Kunden, die nicht antworten.

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