Inhalt8 Abschnitte
- 01Was regeln DSGVO, UWG und TDDDG beim Anruf?
- 02Welche Rechtsgrundlage gilt für Unternehmen?
- 03Wie kommen Sie an zulässige Kontaktdaten?
- 04Praxisbeispiel: Liste vor dem ersten Anruf bereinigt
- 05Rechnung: Was ein Widerspruch kostet
- 06Wann die Prüfung nicht reicht
- 07Was der Anruf dann leisten muss
- 08Häufig gestellte Fragen
Kurz gesagt
Kaltakquise an Unternehmen ist nicht verboten, braucht aber einen sachlichen Anlass, eine nachvollziehbare Kontaktquelle und einen Weg zum Widerspruch. Die DSGVO regelt die Kontaktdaten, das UWG die Ansprache, das TDDDG die Rufnummer.
Dieser Beitrag stammt von Mai 2025. Aktuelle Preise und Konditionen von KRAUSS stehen auf der Fakten-Seite und der Preisseite.
Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Was regeln DSGVO, UWG und TDDDG beim Anruf?
Drei Gesetze greifen bei einem Anruf ineinander. Die DSGVO sagt, wie Sie Kontaktdaten erheben, speichern und nutzen dürfen. Das UWG sagt, wann ein Anruf eine unzumutbare Belästigung ist. Das TDDDG sagt, dass die Rufnummer bei Werbeanrufen nicht unterdrückt werden darf.
Die Gesetze lesen Sie am besten im Original auf gesetze-im-internet.de und eur-lex.europa.eu. Unsere Wissensseite zum Kaltakquise-Recht fasst die Punkte zusammen, ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall.
Welche Rechtsgrundlage gilt für Unternehmen?
Für Unternehmen gilt nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG zumindest die mutmaßliche Einwilligung. Sie setzt konkrete Umstände voraus, aus denen ein sachliches Interesse des Angerufenen folgt. Ein Beispiel: Der Betrieb sucht gerade eine neue Kühltechnik, und Ihr Angebot passt zu dieser Anfrage. Ein allgemeiner Wunsch nach mehr Umsatz reicht dafür nicht.
Für Verbraucher ist die Lage strenger. Dort braucht es eine ausdrückliche Einwilligung. Deshalb trennen Sie Ihre Listen vor dem ersten Anruf nach Empfänger.
Termine mit Kaufinteresse
Ihr Kalender voll mit Verkaufsterminen.
Wir übernehmen die Erstansprache, Ihr Vertrieb führt die Abschlussgespräche.
- Bei Ihnen bestätigt
- Beim Kunden bestätigt[2]
Wie kommen Sie an zulässige Kontaktdaten?
Die Kontaktdaten müssen aus einer Quelle stammen, die Sie belegen können. Dokumentieren Sie je Datensatz die Quelle und das Datum. Ein Datensatz ohne Herkunft ist ein Risiko, das Sie bei der ersten Beschwerde nicht erklären können.
Eine Firmenzentrale ohne Personenbezug fällt oft nicht unter den Schutz personenbezogener Daten. Eine persönliche Durchwahl oder eine E-Mail-Adresse mit Namen schon. Prüfen Sie die Grenze je Datensatz und halten Sie fest, wie Sie zu dem Schluss gekommen sind.
Praxisbeispiel: Liste vor dem ersten Anruf bereinigt
In einem Projekt für einen Hersteller von Großküchentechnik enthielt die erste Liste 2.300 Kontakte. Beim Abgleich fielen 212 Datensätze ohne Firmenbezug auf, dazu 40 Kontakte, die im Vorjahr widersprochen hatten. Diese 252 Datensätze gingen vor dem ersten Anruf aus der Liste. Die übrigen 2.048 Kontakte bekamen eine Quelle und ein Datum. Das Beispiel ist anonym und realistisch gerechnet, es ist kein Kundenergebnis.
Der Schritt kostete zwei Arbeitstage. Er verhinderte, dass das Team Personen anrief, die nie hätten angerufen werden dürfen.
Rechnung: Was ein Widerspruch kostet
Die Rechnung zeigt, warum sich die Bereinigung lohnt. Alle Zahlen sind Annahmen.
| Größe | Annahme | Ergebnis |
|---|---|---|
| Kontakte in der Liste | 2.300 | Basis |
| Datensätze mit Mängeln | 252 | 11 Prozent der Liste |
| Anrufe je Stunde | 12 | 21 Stunden für 252 Kontakte |
| Termine je 100 Anrufe | 3 | 7,6 Termine verloren |
Quelle: eigene Annahmen und Praxiszahlen aus dem Beispiel oben. Der Verlust liegt nicht an der Rechnung, sondern am Risiko einer Beschwerde, die Sie dann nicht dokumentieren können.
Termine mit Kaufinteresse
Ihr Kalender voll mit Verkaufsterminen.
Wir übernehmen die Erstansprache, Ihr Vertrieb führt die Abschlussgespräche.
- Bei Ihnen bestätigt
- Beim Kunden bestätigt[2]
Wann die Prüfung nicht reicht
Eine Checkliste ersetzt keinen Rechtsrat. Sie ersetzt auch nicht die Entscheidung, bei einem Zweifelsfall nicht anzurufen. Wer eine Liste aus einem Datenhändler übernimmt, muss die Herkunft ebenfalls prüfen. Dazu gehört die Frage, ob die Einwilligung überhaupt für Ihren Anruf gilt.
Die Gegenposition: Mancher Vertrieb sieht die Prüfung als Bremse. Doch eine Liste, die nach der ersten Beschwerde stillgelegt wird, bringt weniger als eine kleinere, saubere Liste.
Was der Anruf dann leisten muss
Der Anruf beginnt mit dem Anlass und nennt die Rufnummer, die der Angerufene zurückrufen kann. Wer widerspricht, wird sofort aus der Liste genommen. Den Gesprächseinstieg zeigt der Leitfaden zum Einstieg am Telefon. Die Vorbereitung für den Anruf steht in der Checkliste zur Telefonakquise.
Auf der Seite zur Telefonakquise erfahren Sie, wie KRAUSS die Telefonebene und die Terminierung umsetzt. Die rechtliche Freigabe Ihrer Liste bleibt bei Ihnen und Ihrer Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
Ist Kaltakquise an Unternehmen nach DSGVO erlaubt?
Kaltakquise an Unternehmen ist nicht pauschal verboten. Das UWG verlangt für Werbeanrufe einen sachlichen Anlass und zumindest eine mutmaßliche Einwilligung. Die DSGVO verlangt eine Rechtsgrundlage für die Kontaktdaten. Beides prüfen Sie vor dem ersten Anruf.
Gilt die DSGVO auch für Firmennummern?
Die DSGVO schützt personenbezogene Daten. Eine Firmenzentrale ohne Personenbezug fällt oft nicht darunter, eine persönliche Durchwahl oder E-Mail-Adresse einer Person schon. Die Grenze prüfen Sie je Datensatz.
Woher darf ich Kontaktdaten für Kaltakquise nehmen?
Zulässig sind öffentlich zugängliche Unternehmensangaben und Listen, deren Herkunft Sie dokumentieren können. Dokumentieren Sie die Quelle und das Datum je Datensatz. Ob eine Quelle für Ihren Fall taugt, klärt Ihre Rechtsberatung.
Darf ich meine Rufnummer bei einem Werbeanruf unterdrücken?
Nein. Nach § 15 Abs. 2 TDDDG darf bei Werbeanrufen die Rufnummer nicht unterdrückt werden. Der Bußgeldrahmen steht in § 28 TDDDG. Prüfen Sie die Telefonanlage, bevor die erste Liste läuft.
Was passiert, wenn jemand widerspricht?
Der Widerspruch muss sofort umgesetzt werden und in Ihrer Liste vermerkt sein. Ein Kontakt, der widersprochen hat, darf nicht wieder angerufen werden. Dokumentieren Sie den Eingang mit Datum.
Brauche ich für jeden Anruf eine Einwilligung?
Für Unternehmen gilt nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG zumindest die mutmaßliche Einwilligung. Die setzt konkrete Umstände voraus, die auf ein sachliches Interesse des Angerufenen hinweisen. Für Verbraucher ist die ausdrückliche Einwilligung nötig.
Wie unterscheidet sich das im B2C-Vertrieb?
Im B2C gelten strengere Regeln, weil Verbraucher ausdrücklich zustimmen müssen. Dieser Beitrag behandelt die Ansprache von Unternehmen. Für Endkunden brauchen Sie eine eigene Prüfung.
Bietet KRAUSS eine Rechtsprüfung an?
Nein. KRAUSS bietet Telefonebene und Terminierung an. Die rechtliche Prüfung Ihrer Liste und Ihrer Ansprache übernimmt Ihre Rechtsberatung. Eine Checkliste mit zwölf Punkten finden Sie auf unserer Seite.
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