Inhalt8 Abschnitte
- 01Hat ein Verbraucher nach einem Telefonverkauf ein Widerrufsrecht?
- 02Gilt das Widerrufsrecht auch, wenn der Kunde ein Unternehmen ist?
- 03Ist der Anruf selbst zulässig, unabhängig vom Widerruf?
- 04Ein Beispiel aus der Praxis: Rückfrage nach dem Vertragsschluss
- 05Welche Pflichten gelten beim Telefonverkauf an Verbraucher?
- 06Wann ist das Widerrufsrecht nicht der richtige Punkt?
- 07Checkliste vor dem Vertrag am Telefon
- 08Häufig gestellte Fragen
Kurz gesagt
Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach einem Anruf gibt es nur, wenn ein Verbraucher einen Vertrag schließt, und zwar in der Regel 14 Tage lang. Unternehmen als Kunden haben dieses Recht nicht.
Dieser Beitrag stammt von Februar 2025. Aktuelle Preise und Konditionen von KRAUSS stehen auf der Fakten-Seite und der Preisseite.
Die Frage, ob ein Anruf zulässig war, ist davon getrennt zu prüfen. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Hat ein Verbraucher nach einem Telefonverkauf ein Widerrufsrecht?
Ja, wenn der Vertrag am Telefon mit einer Privatperson geschlossen wurde. Nach § 312g Abs. 1 BGB steht dem Verbraucher bei Verbraucherverträgen ein Widerrufsrecht nach den §§ 355 bis 359a BGB zu. Ein Telefonvertrag gilt als Fernabsatzvertrag, weil Telefon ein Fernkommunikationsmittel ist, siehe § 312c BGB.
Die Frist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage ab Vertragsschluss, bei Waren ab Erhalt. Fehlt die vorgeschriebene Belehrung, beginnt die Frist nicht, und das Recht erlischt spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen, siehe § 356 Abs. 3 BGB.
Gilt das Widerrufsrecht auch, wenn der Kunde ein Unternehmen ist?
Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht schützt Verbraucher, also natürliche Personen, die zu einem Zweck handeln, der weder gewerblich noch selbständig beruflich ist, siehe § 13 BGB. Im B2B-Vertrag gilt, was im Angebot steht: Kündigung, Laufzeit und Rücktritt werden vertraglich geregelt. Ein Angebot, das ein Widerrufsrecht verspricht, das gesetzlich nicht besteht, ist eine Zusage, die Sie einhalten müssen.
Tabelle: Widerrufsrecht nach Vertragspartner, Stand 10/2026
| Vertragspartner | Gesetzliches Widerrufsrecht | Grundlage |
|---|---|---|
| Verbraucher, Telefonvertrag | ja, 14 Tage | §§ 312g, 355 BGB |
| Unternehmen | nein, Regelung im Vertrag | § 13 BGB |
| Verbraucher, Vertrag ohne Belehrung | ja, verlängert bis 12 Monate und 14 Tage | § 356 Abs. 3 BGB |
Quelle: Primärquellen BGB, Einordnung der Redaktion. Keine Rechtsberatung.
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Ist der Anruf selbst zulässig, unabhängig vom Widerruf?
Das ist eine andere Frage. Das UWG regelt die Zulässigkeit des Anrufs. Bei Verbrauchern verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Bei sonstigen Marktteilnehmern, also Unternehmen, reicht nach derselben Vorschrift mindestens eine zumindest mutmaßliche Einwilligung. Ob ein Vertrag durch einen unzulässigen Anruf unwirksam wird, entscheidet der Einzelfall.
Die DSGVO verlangt für Geschäftskontakte nicht pauschal eine Einwilligung. Sie verlangt eine Rechtsgrundlage, meist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die strengere Hürde ist im Anruf das UWG.
Ein Beispiel aus der Praxis: Rückfrage nach dem Vertragsschluss
In einem Projekt für einen Anbieter von Reinigungstechnik riefen wir 40 Betriebe an. Sechs schlossen einen Vertrag, und einer dieser Betriebe fragte nach dem Anruf nach einem Widerruf. Der Vertrag war mit einem Unternehmen geschlossen, deshalb galt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Kündigungsregel im Angebot beantwortete die Frage, und sie wurde ohne Streit geklärt.
Die Rechnung mit Annahmen: Bei 6 Verträgen aus 40 Anrufen liegt die Abschlussquote bei 15 Prozent. Eine Rückfrage ist kein Maß für Risiko. Sie zeigt aber, dass das Angebot die Regel nennen muss.
Tabelle: Anrufe und Verträge, Werte aus dem Beispielprojekt
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Angerufene Betriebe | 40 |
| Verträge | 6 |
| Rückfragen zum Widerruf | 1 |
| Abschlussquote | 15 % |
Quelle: Werte aus dem Projekt, Einzelfall, Stand 10/2026.
Welche Pflichten gelten beim Telefonverkauf an Verbraucher?
Beim Verbrauchervertrag am Telefon müssen Sie vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehren und dem Verbraucher danach eine Bestätigung in Textform übermitteln. Die Anforderung steht in § 312f BGB für Fernabsatzverträge. Eine Vorlage für die Belehrung liegt im Gesetz, deren Verwendung entlastet Sie, ersetzt aber keine Prüfung. Keine Rechtsberatung.
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Wann ist das Widerrufsrecht nicht der richtige Punkt?
Das Widerrufsrecht trägt nicht als Argument für einen Anruf. Wer einen Verbraucher anruft, braucht die ausdrückliche Einwilligung, bevor er über Vertragsinhalte spricht. Für Unternehmen ist das Widerrufsrecht kein Thema, dort zählen Angebot und Kündigungsregel. Wer beides verwechselt, sichert die Frage falsch ab. Die Checkliste Kaltakquise im B2B: Recht trennt die Punkte.
Checkliste vor dem Vertrag am Telefon
- Gesprächspartner ist ein Unternehmen oder ein Verbraucher, geklärt vor dem Angebot
- Bei Verbrauchern: ausdrückliche Einwilligung für den Anruf dokumentiert
- Belehrung über das Widerrufsrecht vor Vertragsschluss
- Bestätigung in Textform nach Vertragsschluss
- Im B2B-Angebot steht die Kündigungsregel ausdrücklich
Häufig gestellte Fragen
Gibt es nach einem Anruf immer ein Widerrufsrecht?
Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Verbraucher bei Verträgen, die am Telefon geschlossen werden. Unternehmen als Kunden haben es nicht.
Wie lange dauert das Widerrufsrecht?
Nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Ohne ordnungsgemäße Belehrung verlängert sich die Frist nach § 356 Abs. 3 BGB.
Gilt das Widerrufsrecht im B2B?
Nicht als gesetzliches Recht. Die Kündigung und der Rücktritt stehen im Vertrag und im Angebot.
Brauche ich eine Einwilligung für einen Anruf bei Unternehmen?
Mindestens eine zumindest mutmaßliche Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG. Ob sie vorliegt, prüfen Sie im Einzelfall. Keine Rechtsberatung.
Muss ich den Verbraucher über das Widerrufsrecht belehren?
Ja, vor Vertragsschluss, bei Fernabsatz nach den Vorgaben des BGB. Eine Vorlage hilft, ersetzt aber keine Prüfung.
Macht ein unzulässiger Anruf den Vertrag unwirksam?
Das entscheidet der Einzelfall. Ein Automatismus besteht nicht. Die Frage klärt ein Rechtsberater.
Wie sichere ich mich beim Telefonverkauf ab?
Mit Einwilligung, Belehrung, Bestätigung in Textform und einer klaren Kündigungsregel. Die Übersicht finden Sie unter Kaltakquise im B2B: Recht.
Wo finde ich den nächsten Schritt?
Den Neukunden-Check für Ihre Akquise, die Telefonakquise für den Ablauf mit Rückruf und Terminierung.
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