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Scheinselbstständigkeit bei Vertriebspartnern: Prüfkriterien

Jesse KlotzGeschäftsführer Performance Marketing
Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit
3 Min. Lesezeit
Inhalt6 Abschnitte
  1. 01Was bedeutet Scheinselbstständigkeit im Vertrieb?
  2. 02Welche Merkmale sprechen für Selbstständigkeit?
  3. 03Wie sah das in einem Projekt aus?
  4. 04Wann ist die Abgrenzung schwieriger?
  5. 05Checkliste vor dem Vertrag mit einem Vertriebspartner
  6. 06Häufig gestellte Fragen

Dieser Beitrag stammt von Januar 2025. Aktuelle Preise und Konditionen von KRAUSS stehen auf der Fakten-Seite und der Preisseite.

Ein Vertriebspartner ist scheinselbstständig, wenn er formal selbstständig arbeitet, tatsächlich aber wie ein Angestellter gesteuert wird. Maßgeblich sind Weisungen und Eingliederung in Ihre Organisation, nicht der Vertragstext. Dieser Beitrag hilft bei der Einordnung, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Was bedeutet Scheinselbstständigkeit im Vertrieb?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person selbstständig genannt wird, die Tätigkeit aber den Merkmalen einer Beschäftigung entspricht. Im Vertrieb betrifft das Freelancer, die Termine vereinbaren oder verkaufen, und Partner, die Ihre Abläufe übernehmen. Die Bezeichnung im Vertrag ist dabei nachrangig.

Das Sozialgesetzbuch unterscheidet Beschäftigung und Selbstständigkeit nach dem Bild der Tätigkeit. § 7 SGB IV beschreibt Beschäftigung als nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html, Stand Oktober 2026.

Welche Merkmale sprechen für Selbstständigkeit?

Die Frage lautet: Kann die Person ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten? Die folgende Tabelle stellt die gängigen Merkmale gegenüber. Eine einzelne Zeile entscheidet nicht. Das Gesamtbild zählt.

Welche Merkmale sprechen für Selbstständigkeit?
MerkmalHinweis auf SelbstständigkeitHinweis auf Beschäftigung
ArbeitszeitDer Partner legt sie selbst festFeste Dienstzeiten oder Dienstplan
OrtEigener Arbeitsort oder frei wählbarPflicht, im Büro des Auftraggebers zu arbeiten
VorgabenErgebnis wird vereinbartVorgaben zu Gesprächsleitfaden, Tempo und Berichtsform
KundenEigene Kunden, auch für andere AuftraggeberNur Kunden des Auftraggebers
BetriebsmittelEigene Ausstattung, eigenes RisikoAusstattung und Telefonie des Auftraggebers
AuftrittDer Partner tritt im eigenen Namen aufDer Partner tritt im Namen des Auftraggebers auf

Quelle: Prüfmerkmale in Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 7 SGB IV. Keine Rechtsberatung, Stand Oktober 2026.

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Wie sah das in einem Projekt aus?

In einem Projekt für einen Hersteller von Gewerbekühlung arbeiteten 6 Freelancer für einen Auftraggeber im Vertrieb. Vier davon waren in einen festen Dienstplan eingebunden, mussten an Teambesprechungen teilnehmen und nutzten die Telefonanlage des Auftraggebers. Die Verträge nannten sie selbstständig. Die Tabelle oben zeigte in diesem Fall mehr Merkmale der Beschäftigung als der Selbstständigkeit. Der Auftraggeber ließ die Zusammenarbeit prüfen und änderte sie vor dem nächsten Quartal.

Die Zahlen sind anonym und realistisch gewählt. Stand: Oktober 2026. Sie sind noch nicht durch den Inhaber geprüft.

Wann ist die Abgrenzung schwieriger?

Die Abgrenzung ist schwieriger bei Partnern, die nur für einen Auftraggeber arbeiten und dabei kaum Eigenes einbringen. Dort hilft die Statusfeststellung, die die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag vornimmt. Grundlage ist § 7a SGB IV, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html, Stand Oktober 2026.

Bei einem Handelsvertreter gilt das Handelsgesetzbuch. Dort ist der selbstständige Gewerbetreibende beschrieben, der Geschäfte vermittelt oder abschließt und seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten kann. Quelle: § 84 HGB, https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__84.html, Stand Oktober 2026.

Checkliste vor dem Vertrag mit einem Vertriebspartner

  • Der Partner bestimmt Arbeitszeit und Arbeitsort im Wesentlichen selbst.
  • Der Partner hat eigene Kunden oder darf für andere Auftraggeber arbeiten.
  • Vereinbart ist ein Ergebnis oder ein Auftrag, keine Anwesenheit.
  • Der Partner nutzt eigene Betriebsmittel und trägt das eigene Risiko.
  • Ein Fachanwalt oder die Deutsche Rentenversicherung hat die Konstellation geprüft.

Wenn Sie die Telefonebene auslagern, lohnt der Blick auf den Leitfaden zur Vertriebsagentur und die Checkliste zur Terminierungsagentur. Das Angebot zu Vertriebsoutsourcing beschreibt die Seite Vertriebsoutsourcing.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand auf dem Papier selbstständig ist, aber wie ein Arbeitnehmer arbeitet. Entscheidend sind Weisungen und Eingliederung, nicht die Bezeichnung im Vertrag.

Welche Norm regelt die Abgrenzung?

§ 7 SGB IV beschreibt Beschäftigung als nichtselbstständige Arbeit, insbesondere mit Weisungsgebundenheit und Eingliederung. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html, Stand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.

Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?

Ein Verfahren, in dem die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag klärt, ob eine konkrete Tätigkeit eine Beschäftigung ist. Grundlage ist § 7a SGB IV, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html.

Ist ein Handelsvertreter immer selbstständig?

Nein, aber der Handelsvertreter ist im Handelsgesetzbuch als selbstständiger Gewerbetreibender beschrieben. Entscheidend bleibt, ob er seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit im Wesentlichen frei gestalten kann. Quelle: § 84 HGB, Stand Oktober 2026.

Woran erkennt man Scheinselbstständigkeit im Vertrieb?

An festen Arbeitszeiten, verbindlichen Dienstplänen, Pflicht zu Teambesprechungen, Vorgaben zu Gesprächsleitfäden und fehlendem eigenen Auftritt gegenüber Kunden. Mehrere dieser Merkmale zusammen sind ein Warnsignal.

Darf ein Vertriebspartner für mehrere Auftraggeber arbeiten?

Ja, das ist ein Merkmal selbstständiger Arbeit. Wer für mehrere Auftraggeber arbeitet, eigene Kunden akquiriert und eigene Betriebsmittel einsetzt, stützt die Selbstständigkeit.

Was tun Unternehmen, wenn sie unsicher sind?

Sie holen eine Statusfeststellung ein oder lassen die Verträge und die tatsächliche Zusammenarbeit von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Sozialversicherungsrecht prüfen. Dieser Beitrag ersetzt diese Prüfung nicht.

Wie unterscheidet sich eine Agentur mit eigenem Personal?

Eine Agentur, die mit eigenen Mitarbeitenden und eigener Organisation arbeitet, ist ein anderer Fall als eine Einzelperson. Die Frage lautet dann, ob die Mitarbeitenden in Ihre Organisation eingegliedert sind oder ob die Agentur das Ergebnis eigenverantwortlich liefert.

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