Inhalt8 Abschnitte
- 01Was muss ein B2B-Video-Ad leisten?
- 02Welche Länge und welcher Aufbau passen?
- 03Wie rechnen Sie den Preis je Termin?
- 04Praxisbeispiel: Ein Anbieter für Kältetechnik mit zwei Videos
- 05Wann lohnen sich Video-Ads nicht?
- 06Checkliste für den Start
- 07Was übernimmt KRAUSS bei Video-Ads?
- 08Häufig gestellte Fragen
Kurz gesagt
Ein Video-Ad im B2B soll einen Entscheider dazu bringen, einen Termin anzunehmen, nicht ein Video bis zum Ende anzusehen. Deshalb entscheiden Zielrolle, erster Satz und das Angebot am Ende über den Erfolg, nicht Schnitt oder Musik.
Dieser Beitrag stammt von Januar 2025. Aktuelle Preise und Konditionen von KRAUSS stehen auf der Fakten-Seite und der Preisseite.
Stand: Oktober 2026.
Was muss ein B2B-Video-Ad leisten?
Es muss in den ersten fünf Sekunden zeigen, für wen es ist, und einen Nutzen mit Zahl nennen. Ein Einkaufsleiter in einer Mittelstandsfirma entscheidet in Sekunden, ob ihn etwas angeht. "Wir senken Ihren Stillstand bei Filterwechseln um zwei Stunden" wirkt stärker als "Willkommen bei unserem Unternehmen".
Am Ende steht eine einzige Handlung: ein Termin, ein Klick auf eine Angebotsseite oder ein Rückruf. Zwei Handlungen im selben Video halbieren meist die Wirkung.
Welche Länge und welcher Aufbau passen?
Ein Aufbau aus drei Teilen trägt im B2B: Problem in einem Satz, Lösung mit Zahl, Angebot mit klarem nächsten Schritt. Für den ersten Kontakt reichen 15 bis 45 Sekunden. Längere Videos funktionieren nur für Zielgruppen, die schon Interesse haben.
| Teil | Dauer | Inhalt |
|---|---|---|
| Problem | 5 Sekunden | Ein Satz, der die Zielrolle trifft |
| Lösung | 15 Sekunden | Nutzen mit Zahl und Beleg |
| Angebot | 5 Sekunden | Ein Termin, ein Klick |
Quelle: Redaktionelle Einordnung. Testen Sie Varianten mit gleicher Zielgruppe.
Termine mit Kaufinteresse
Ihr Kalender voll mit Verkaufsterminen.
Wir übernehmen die Erstansprache, Ihr Vertrieb führt die Abschlussgespräche.
- Bei Ihnen bestätigt
- Beim Kunden bestätigt[2]
Wie rechnen Sie den Preis je Termin?
Angenommen, Sie setzen 3.000 Euro Anzeigenbudget im Monat ein. Die Anzeige erreicht 40.000 Menschen in der Zielgruppe, 1.200 klicken auf die Angebotsseite, und 36 Personen buchen einen Termin. Das ergibt rund 83 Euro je Termin.
Ein Termin führt bei einer Terminquote von 40 Prozent zu einem Angebot, bei einer Abschlussquote von 25 Prozent zu einem Auftrag. Bei 18.000 Euro Auftragswert liegt der Umsatz je Termin dann im Mittel bei 1.800 Euro. Alle Zahlen sind Annahmen, die Sie mit Ihren eigenen Daten ersetzen sollten.
Praxisbeispiel: Ein Anbieter für Kältetechnik mit zwei Videos
In einem Projekt für einen Anbieter von Kältetechnik liefen zwei Videos mit gleichem Budget über sechs Wochen. Video A zeigte die Produktion, Video B nannte im ersten Satz die Wartungskosten pro Jahr und endete mit einem Terminvorschlag. Video B erreichte in der gleichen Zielgruppe 31 Termine, Video A 12. Die Aufrufe unterschieden sich kaum.
Das Beispiel ist anonym und mit realistisch gewählten Zahlen. Es zeigt die Richtung eines Tests, nicht eine verlässliche Quote.
Wann lohnen sich Video-Ads nicht?
Wenn Ihr Angebot erklärungsbedürftig ist und der Käufer das Gespräch braucht, bringt ein Video allein wenig. Dann ist ein Anruf der bessere erste Schritt. Auch bei sehr kleinen Zielgruppen, etwa wenigen hundert Betrieben, ist die Anzeige teuer und die Aussage schwach.
Gegenargument: Video-Ads sehen professionell aus und wirken nachhaltig. Das stimmt nur, wenn die Botschaft stimmt. Ein schönes Video mit einem unklaren Angebot erzeugt Aufrufe und keine Termine.
Termine mit Kaufinteresse
Ihr Kalender voll mit Verkaufsterminen.
Wir übernehmen die Erstansprache, Ihr Vertrieb führt die Abschlussgespräche.
- Bei Ihnen bestätigt
- Beim Kunden bestätigt[2]
Checkliste für den Start
- Zielrolle und Zielgruppe in einem Satz festgelegt
- Nutzen mit Zahl in den ersten fünf Sekunden
- Ein Angebot am Ende, ein Klick oder ein Termin
- Untertitel gesetzt, Test ohne Ton gemacht
- Kosten je Termin nach sechs Wochen verglichen
Der Leitfaden Google Ads im B2B erklärt Suchanzeigen als Ergänzung. Der Leitfaden LinkedIn-Kampagne einrichten zeigt die Zielgruppen für Entscheider. Den Rechner für den Nutzen einer Kampagne finden Sie unter /werkzeuge#roi.
Was übernimmt KRAUSS bei Video-Ads?
KRAUSS produziert keine Videos. Wir schalten und steuern Anzeigen im Rahmen von Performance Marketing und führen die Anfragen in die Terminierung. Mehr dazu auf B2B-Leadgenerierung. Die Kosten je Termin rechnen Sie auf /preise#konfigurator.
Häufig gestellte Fragen
Wie lang sollte ein Video-Ad im B2B sein?
Zwischen 15 und 45 Sekunden für den ersten Kontakt. Entscheidend ist, dass der Nutzen in den ersten fünf Sekunden steht. Längere Videos brauchen eine Zielgruppe, die schon Interesse hat.
Welche Plattform eignet sich für B2B-Video-Ads?
Das hängt von der Zielrolle ab. LinkedIn erreicht Entscheider gezielt nach Funktion, Suchanzeigen erreichen Menschen mit konkretem Bedarf. Testen Sie zwei Wege mit gleichem Budget, bevor Sie sich festlegen.
Wer produziert das Video?
KRAUSS produziert keine Videos. Wir schalten und steuern Anzeigen im Rahmen von Performance Marketing und führen die Anfragen in die Terminierung. Das Video liefern Sie oder eine Produktion Ihrer Wahl.
Was kostet eine Video-Anzeige?
Das hängt von Zielgruppe, Plattform und Budget ab. Eine Rechnung mit Annahmen finden Sie im Abschnitt Rechnung. Den Preis für Termine rechnen Sie im Konfigurator auf /preise#konfigurator.
Brauche ich Ton im Video?
Viele Zuschauer schauen ohne Ton. Setzen Sie die Kernaussage als Text ins Bild und planen Sie Untertitel ein. Testen Sie mit und ohne Ton, bevor Sie ausrollen.
Welche Kennzahl zählt bei Video-Ads?
Die Kosten je Termin, nicht die Aufrufe. Aufrufe zeigen Reichweite, sagen aber nichts über Gesprächsbereitschaft aus.
Wie lange braucht ein Test?
Vier bis sechs Wochen mit festem Budget, damit genug Daten für einen Vergleich entstehen. Kürzere Tests zeigen oft Zufall.
Gilt für Video-Werbung ein besonderes Recht?
Für Werbung per E-Mail an Unternehmen gilt § 7 UWG. Für Anzeigen auf Plattformen gelten die Richtlinien der Plattform und das allgemeine Werberecht. Dies ist keine Rechtsberatung.
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