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BlogVertriebsprozess

Angebot schreiben: Inhalt, Aufbau und Tipps für erfolgreiche Angebote (inkl. Vorlage)

Johannes KraussGeschäftsführer der KRAUSS GmbH
Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit
7 Min. Lesezeit
Inhalt11 Abschnitte
  1. 01Was gehört in ein Angebot im B2B?
  2. 02Wie ist ein Angebot aufgebaut? Beispiel in sechs Bausteinen
  3. 03Wie lange bindet mich mein Angebot?
  4. 04Wie weise ich Preis, Rabatt, Skonto und Umsatzsteuer aus?
  5. 05Wie versende ich das Angebot per Mail oder Brief?
  6. 06Was zeigte ein Fall aus der Praxis?
  7. 07Was bringt ein besseres Angebot? Eine Rechnung
  8. 08Wann trägt ein ausformuliertes Angebot nicht?
  9. 09Wann fassen Sie nach dem Angebot nach?
  10. 10Was prüfen Sie vor dem Versand?
  11. 11Häufig gestellte Fragen

Kurz gesagt

Ein Angebot überzeugt, wenn es auf zwei bis vier Seiten Leistung, Preis, Gültigkeit und den nächsten Schritt nennt und sich auf das Gespräch bezieht, das ihm vorausging. Dieser Beitrag liefert die Bausteine als Mustertext, die Bindungsfrist nach BGB, einen Praxisfall und eine Rechnung zur Abschlussquote.

Dieser Beitrag stammt von Juli 2024. Aktuelle Preise und Konditionen von KRAUSS stehen auf der Fakten-Seite und der Preisseite.

Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Was gehört in ein Angebot im B2B?

Ein Angebot nennt Absender, Empfänger, Datum, Angebotsnummer, Leistung, Preis, Gültigkeit und Konditionen. Der Nutzen für den Kunden steht vorn, die Bedingungen stehen am Ende.

Tabelle: Bestandteile eines B2B-Angebots und die Folge, wenn einer fehlt

Was gehört in ein Angebot im B2B?
BestandteilInhaltFolge, wenn er fehlt
KopfAbsender, Empfänger mit Ansprechpartner, Datum, AngebotsnummerDer Kunde ordnet das Angebot nicht zu
BezugEin Satz aus dem Gespräch mit DatumDas Angebot wirkt wie ein Serienbrief
LeistungUmfang, Menge, Ergebnis, was nicht enthalten istStreit über den Umfang nach dem Auftrag
PreisEinzelposten netto, Umsatzsteuer, Summe bruttoRückfragen und Preisverhandlung
KonditionenZahlungsziel, Skonto, Lieferzeit, Verweis auf Ihre AGBDer Kunde setzt eigene Bedingungen voraus
GültigkeitDatum, bis zu dem der Kunde annehmen kannUnklare Bindung, siehe unten
Nächster SchrittEine Handlung mit DatumDas Angebot bleibt liegen

Quelle: Zusammenstellung der Redaktion, Stand 10/2026. Reihenfolge und Inhalt sind eine Empfehlung. Ob Ihre Branche zusätzliche Angaben verlangt, klärt Ihre Rechtsberatung.

Wie ist ein Angebot aufgebaut? Beispiel in sechs Bausteinen

Schreiben Sie sechs Bausteine in dieser Reihenfolge: Betreff, Bezug, Leistung, Preis, Gültigkeit, nächster Schritt. Ersetzen Sie die Klammern im Mustertext durch Ihre Angaben.

  1. Betreff. Nennen Sie Nummer, Leistung und Firma. Muster: „Angebot Nr. [Nummer]: [Leistung] für [Firma]“
  2. Bezug. Greifen Sie ein Ziel auf, das der Kunde im Gespräch in eigenen Worten genannt hat. Muster: „Guten Tag [Anrede Nachname], vielen Dank für das Gespräch am [Datum]. Sie möchten [Ziel des Kunden]. Dafür schlage ich Ihnen Folgendes vor.“
  3. Leistung. Sagen Sie, was der Kunde bekommt und was nicht. Muster: „Wir liefern [Leistung] im Umfang von [Menge]. Enthalten sind [Punkt 1] und [Punkt 2]. Nicht enthalten ist [Punkt 3]. Start ist am [Datum], Abschluss am [Datum].“
  4. Preis. Nennen Sie Netto, Steuer und Zahlungsziel. Muster: „Der Preis beträgt [Betrag] Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer. Zahlungsziel ist [Frist] nach Rechnungsdatum.“
  5. Gültigkeit. Setzen Sie ein Datum. Muster: „Dieses Angebot gilt bis zum [Datum].“
  6. Nächster Schritt. Bitten Sie um eine einzige Handlung mit Termin. Muster: „Passt das so, bestätigen Sie bitte bis [Datum] per Antwort auf diese Mail. Bei Fragen rufe ich Sie am [Wochentag] an, nennen Sie mir gern eine Uhrzeit.“

Schreiben Sie in der ersten Zeile des Angebots den Nutzen für den Kunden, nicht Ihren Firmennamen. Wie Sie den Preis im Erstgespräch ansprechen, bevor das Angebot entsteht, zeigt der Leitfaden Preis im Erstgespräch nennen.

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Wie lange bindet mich mein Angebot?

Ein Angebot bindet Sie, sobald der Kunde es erhält, es sei denn, Sie schließen die Bindung aus. So regelt es § 145 BGB, abgerufen am 10.10.2026.

Die Annahmefrist unter Abwesenden endet nach § 147 Abs. 2 BGB, wenn Sie die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten dürfen. Die Frist ist unscharf. Nennen Sie darum ein Gültigkeitsdatum, das Ihre Preise und Ihre Kapazität tragen, zum Beispiel vier Wochen nach Versand.

Wollen Sie sich nicht binden, schließen Sie die Bindung im Angebot ausdrücklich aus, etwa mit dem Wort „freibleibend“. Das Gesetz erlaubt den Ausschluss. Ob in Ihrem Fall Besonderheiten gelten, klärt Ihre Rechtsberatung.

Wie weise ich Preis, Rabatt, Skonto und Umsatzsteuer aus?

Weisen Sie jeden Posten netto aus, ziehen Sie den Rabatt als eigene Zeile ab und nennen Sie Skonto als Zahlungsbedingung, nicht im Preis. So rechnet der Kunde jede Zeile nach.

Tabelle: Preiszeilen im Angebot mit Rechenweg, Beispielwerte

Wie weise ich Preis, Rabatt, Skonto und Umsatzsteuer aus?
ZeileRechenwegBetrag
Posten A: Beratung10 Stunden mal 100 Euro1.000,00 Euro
Posten B: MaterialPauschale400,00 Euro
Zwischensumme nettoA plus B1.400,00 Euro
Rabatt5 Prozent von 1.400 Eurominus 70,00 Euro
Summe netto1.400 minus 701.330,00 Euro
Umsatzsteuer19 Prozent von 1.330 Euro252,70 Euro
Summe brutto1.330 plus 252,701.582,70 Euro

Quelle: Rechenbeispiel der Redaktion, Stand 10/2026. Alle Werte sind Annahmen, der Steuersatz ist der Regelsatz.

Skonto formulieren Sie als Bedingung: „Bei Zahlung innerhalb von [Tage] Tagen gewähren wir [Prozent] Prozent Skonto auf die Summe brutto.“ Kleinunternehmer weisen nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus und vermerken den Grund im Angebot. Ob Sie die Regelung nutzen dürfen, klärt Ihr Steuerberater.

Wie versende ich das Angebot per Mail oder Brief?

Senden Sie das Angebot als PDF mit einer kurzen Mail, die den Kern in einem Satz wiederholt und das Gültigkeitsdatum nennt. Ein Brief lohnt nur, wenn der Kunde ihn verlangt.

Muster für die Mail: „Guten Tag [Anrede Nachname], im Anhang finden Sie unser Angebot Nr. [Nummer] zu [Leistung]. Kern: [Nutzen in einem Satz]. Das Angebot gilt bis zum [Datum]. Ich rufe Sie am [Wochentag] an, um offene Fragen zu klären.“

Für wenige Angebote im Monat genügt eine Vorlage in Word oder Excel. Sobald Sie Nummern, Preislisten und Nachfasstermine automatisch führen wollen, lohnt sich eine Angebotssoftware. Die Nachfass-Mails zum Angebot bündelt die Checkliste Nachfass-Mails zum Angebot.

Termine mit Kaufinteresse

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Was zeigte ein Fall aus der Praxis?

In einem Projekt für einen Anbieter von Brandschutztechnik gingen in einem Quartal 30 Angebote an Betriebe, mit denen zuvor ein Gespräch stattgefunden hatte. Die Angebote hatten im Schnitt sechs Seiten, nannten kein Gültigkeitsdatum und endeten ohne nächsten Schritt. Das Ergebnis: 4 Aufträge, 11 Angebote ohne jede Antwort.

Im nächsten Quartal kürzte das Team die Angebote auf zwei Seiten, begann mit einem Satz aus dem Gespräch, nannte das Gültigkeitsdatum und schloss mit einem Rückruftermin. Von 32 Angeboten wurden 7 zu Aufträgen, 6 blieben ohne Antwort. Das Team führte den Anstieg auf Bezug und Rückruftermin zurück. Ob die Kunden im zweiten Quartal auch anders waren, ließ sich nicht trennen.

Was bringt ein besseres Angebot? Eine Rechnung

Bei 40 Angeboten im Quartal und den Quoten des Falls bringt das bessere Angebot 3,6 Aufträge mehr. Bei einem Auftragswert von 8.000 Euro sind das 28.800 Euro Umsatz.

Tabelle: Modellrechnung zur Abschlussquote im Quartal

Was bringt ein besseres Angebot? Eine Rechnung
SchrittRechenwegErgebnis
Angebote im QuartalAnnahme40
Quote vorher4 von 30, gerundet13 Prozent
Aufträge vorher40 mal 13 Prozent5,2
Quote nachher7 von 32, gerundet22 Prozent
Aufträge nachher40 mal 22 Prozent8,8
Mehr Aufträge8,8 minus 5,23,6
AuftragswertAnnahme8.000 Euro
Mehrumsatz3,6 mal 8.000 Euro28.800 Euro

Quelle: Modellrechnung der Redaktion, Stand 10/2026. Die Quoten stammen aus dem Praxisfall oben (ungeprüft), Angebotszahl und Auftragswert sind Annahmen. Bei so kleinen Zahlen spielt der Zufall mit. Setzen Sie Ihre eigenen Werte aus einem Quartal ein.

Wann trägt ein ausformuliertes Angebot nicht?

Ein Angebot trägt nicht, wenn vorher kein Gespräch stattfand. Ohne Bezug ist es eine Vermutung über den Bedarf, und der Kunde antwortet meist mit einer Absage.

  • Standardleistung mit Preisliste: Ein Kurzblatt mit Leistung, Preis und Lieferzeit reicht. Ein langer Text hält den Kunden nur auf.
  • Ausschreibung: Die Vorgaben des Auftraggebers gehen Ihrem Aufbau vor. Beantworten Sie die Fragen in seiner Reihenfolge.
  • Vergleichsangebote: Wer nur Preise sammelt, liest Ihren Text nicht. Wie Sie darauf im Gespräch reagieren, zeigt der Leitfaden Wir holen noch Vergleichsangebote ein.
  • Anfrage, die nicht zu Ihnen passt: Schreiben Sie kein Angebot, sondern eine kurze Absage auf die Angebotsanfrage.
  • Zu wenige Gespräche: Ein besseres Angebot hilft nicht, wenn die Zahl der Gespräche fehlt, aus denen Angebote entstehen.

KRAUSS schreibt keine Angebote für Sie. KRAUSS führt die Telefonebene und die Terminierung, also die Gespräche, aus denen Ihre Angebote entstehen. Ob das für Ihre Zielgruppe passt, zeigt die Seite zur Telefonakquise. Wo das Angebot im Ablauf steht, beschreibt der Wissensbeitrag Vertriebsprozess im B2B.

Termine mit Kaufinteresse

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Wann fassen Sie nach dem Angebot nach?

Fassen Sie innerhalb der ersten Woche nach und fragen Sie nach der Entscheidungsfrist, nicht nach dem Stand. Muster, Ablauf und Stufen stehen im Beitrag Nach einem Angebot nachfragen, die Gesprächsschritte im Leitfaden Angebot nachfassen. Den Begriff erklärt das Glossar unter Follow-up.

Was prüfen Sie vor dem Versand?

Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie das Angebot senden.

  • Bezug auf das Gespräch mit Datum in der ersten Zeile
  • Leistung mit Umfang und Ausschlüssen beschrieben
  • Jeder Posten netto, Rabatt als eigene Zeile, Umsatzsteuer ausgewiesen
  • Gültigkeitsdatum eingetragen, oder Bindung ausdrücklich ausgeschlossen
  • Zahlungsziel und Lieferzeit genannt
  • Ansprechpartner und Angebotsnummer stimmen
  • Nächster Schritt mit Datum und Rückruftermin
  • Nachfasstermin in der ersten Woche im Kalender

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Angebot rechtlich bindend?

Grundsätzlich ja. Wer einem anderen einen Vertrag anträgt, ist nach § 145 BGB an den Antrag gebunden, es sei denn, er schließt die Bindung aus. Schreiben Sie darum ein Gültigkeitsdatum in das Angebot, oder vermerken Sie ausdrücklich, dass es freibleibend ist. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Wie lange ist ein Angebot gültig?

Das legen Sie selbst fest. Nennen Sie ein Datum, bis zu dem der Kunde annehmen kann, zum Beispiel vier Wochen nach Versand. Ohne Datum gilt nach § 147 Abs. 2 BGB die Frist, in der Sie die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten dürfen. Diese Frist ist unscharf, darum schreiben Sie das Datum immer hinein.

Wie viele Seiten hat ein gutes Angebot?

Zwei bis vier Seiten reichen für die meisten Dienstleistungen. Die erste Seite nennt Bezug, Leistung, Preis und nächsten Schritt, damit der Entscheider sie allein lesen kann. Details und Konditionen stehen auf den Folgeseiten. Länger wird ein Angebot nur, wenn der Kunde eine Ausschreibung mit festen Vorgaben stellt.

Was schreibe ich als Kleinunternehmer ins Angebot?

Weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und vermerken Sie den Grund. Üblich ist ein Hinweis auf § 19 UStG. Die Summe im Angebot ist dann der Endpreis für den Kunden. Ob Sie die Regelung nutzen dürfen, klärt Ihr Steuerberater. Stand Oktober 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Reicht eine Word-Vorlage für Angebote?

Für wenige Angebote im Monat ja. Legen Sie Kopf, Bausteine und Konditionen einmal fest und ändern Sie je Kunde nur Bezug, Leistung, Preis und Datum. Angebotssoftware lohnt sich, sobald Sie Nummern, Preislisten und Nachfasstermine automatisch führen wollen. Eine Vorlage ersetzt nie den Bezug zum Gespräch.

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