Inhalt8 Abschnitte
- 01Was muss eine B2B-Willkommensmail enthalten?
- 02Warum muss die Einwilligung in der ersten Mail stehen?
- 03Wie viele Mails und in welchem Abstand?
- 04Was zeigt ein Projekt mit einem Maschinenbauer?
- 05Wann eine Willkommensmail nicht reicht
- 06Checkliste für die Versandstrecke
- 07Wie hilft KRAUSS, und wo hilft KRAUSS nicht?
- 08Häufig gestellte Fragen
Kurz gesagt
Eine Willkommensmail im B2B bestätigt die Einwilligung, nennt einen klaren Nutzen und bietet einen nächsten Schritt an. Sie geht nur an Empfänger, die sich vorher angemeldet haben, und sie ist der Start einer kurzen Strecke, keine Dauerwerbung.
Dieser Beitrag stammt von Dezember 2024. Aktuelle Preise und Konditionen von KRAUSS stehen auf der Fakten-Seite und der Preisseite.
Stand: Oktober 2026. Die Rechtslage zu Werbung per E-Mail steht in § 7 UWG, Wortlaut auf gesetze-im-internet.de. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Was muss eine B2B-Willkommensmail enthalten?
Sechs Elemente entscheiden, ob ein Entscheider die Mail öffnet und antwortet. Fehlt eines, liest der Empfänger die Mail zwar, handelt aber nicht. Die Tabelle zeigt die Elemente, ihren Zweck und ein Beispiel für einen Industriebetrieb.
| Element | Zweck | Beispiel |
|---|---|---|
| Betreff | Öffnung | Ihr Download: Checkliste für das Erstgespräch |
| Anrede mit Nachname | Vertrauen | Guten Tag Frau Berger |
| Einwilligung | Nachweis | Sie haben am 12. Oktober den Leitfaden angefordert. |
| Nutzen in einem Satz | Relevanz | So bereiten Sie das Erstgespräch in wenigen Minuten vor. |
| Ein nächster Schritt | Handlung | Antworten Sie mit dem Stichwort Termin. |
| Abmeldelink | Pflicht | Abmeldung mit einem Klick |
Quelle: Einordnung der Redaktion, Gestaltung nach den Pflichten aus § 7 UWG.
Der Betreff nennt den Inhalt, den der Empfänger angefordert hat. Die Anrede steht nur mit Nachname, wenn er im Formular stand. Ein Satz zur Einwilligung macht die Mail nachweisbar, und er beruhigt den Leser, der sich fragt, woher die Adresse kommt.
Warum muss die Einwilligung in der ersten Mail stehen?
Die Einwilligung ist der Grund, warum die Mail überhaupt rausgeht. Für Werbung per E-Mail verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG eine ausdrückliche Einwilligung. Die Ausnahme in § 7 Abs. 3 UWG für Kunden greift nur, wenn die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhoben wurde und die Werbung für ähnliche Waren gilt. Bei einem Download-Formular ist das selten der Fall.
Halten Sie fest, wann und wo sich die Person angemeldet hat. Diese Angabe brauchen Sie, wenn Sie den Nachweis führen müssen. Das Protokoll gehört zur Mailstrecke wie der Text.
Termine mit Kaufinteresse
Ihr Kalender voll mit Verkaufsterminen.
Wir übernehmen die Erstansprache, Ihr Vertrieb führt die Abschlussgespräche.
- Bei Ihnen bestätigt
- Beim Kunden bestätigt[2]
Wie viele Mails und in welchem Abstand?
Drei Mails reichen für eine B2B-Strecke. Die erste bestätigt die Anmeldung und liefert den Download. Die zweite kommt nach drei Tagen mit einem Praxistipp und einem Hinweis auf die Vorlage. Die dritte kommt nach sieben Tagen und bietet ein kurzes Gespräch an.
Rechnung mit Annahmen: 400 Anmeldungen im Monat, davon öffnen 40 Prozent die erste Mail (160 Öffnungen, Annahme). Antworten 5 Prozent der Empfänger, entstehen 20 Antworten im Monat. Jede dritte Antwort führt zu einem Gespräch, das sind rund 7 Gespräche. Die Zahlen sind Annahmen, keine Messwerte. Messen Sie Ihre eigenen Werte nach vier Wochen.
Was zeigt ein Projekt mit einem Maschinenbauer?
In einem Projekt für einen Hersteller von Verpackungsmaschinen las ein Teil der Empfänger die Anmeldebestätigung nur kurz, weil sie aus dem Shop-System stammte und allgemein klang. Nach dem Umbau mit konkretem Betreff, Einwilligungssatz und einem nächsten Schritt stieg die Antwortquote von 2 auf 7 Antworten je 100 Eintragungen. Die Mail selbst blieb kurz, sie hatte vier Absätze.
Der Umbau kostete zwei Arbeitstage. Die Liste der Anmeldungen wuchs in diesem Zeitraum nicht. Der Unterschied lag im Text und in der Zeit bis zum ersten Gespräch.
Wann eine Willkommensmail nicht reicht
Eine Mailstrecke ersetzt kein Gespräch, wenn der Interessent ein konkretes Problem hat. Dann braucht er einen Ansprechpartner, der am Telefon zuhört und Fragen stellt. Eine Mail kann höchstens zeigen, dass es das Angebot gibt.
Sie reicht auch nicht, wenn das Angebot schwach ist. Eine Checkliste, die niemand braucht, öffnet niemand. Prüfen Sie zuerst, ob der Download im Alltag hilft, bevor Sie eine Strecke darum bauen. Für den Einstieg in die Kundenansprache lohnt sich der Blick auf die Vorbereitung im Leitfaden zur Kaltakquise und die Regeln in Kaltakquise und Recht.
Termine mit Kaufinteresse
Ihr Kalender voll mit Verkaufsterminen.
Wir übernehmen die Erstansprache, Ihr Vertrieb führt die Abschlussgespräche.
- Bei Ihnen bestätigt
- Beim Kunden bestätigt[2]
Checkliste für die Versandstrecke
- Betreff nennt den angeforderten Inhalt
- Einwilligung mit Datum und Quelle im Protokoll
- Erste Mail innerhalb von fünf Minuten nach der Anmeldung
- Ein Nutzen, ein Link, ein nächster Schritt je Mail
- Abmeldelink in jeder Mail, sofort wirksam
- Antworten gehen an einen benannten Menschen, nicht an eine Noreply-Adresse
Die Vorbereitung eines Telefonats nach einer Antwort beschreibt der Leitfaden Gesprächseinstieg am Telefon.
Wie hilft KRAUSS, und wo hilft KRAUSS nicht?
KRAUSS übernimmt die Telefonebene und die Terminierung. Antwortet ein Interessent auf Ihre Strecke, kann ein Gespräch mit einem geschulten Terminierer folgen, das Sie vorab mit einem Briefing ausstatten. Der Versand der Mails, ihre Gestaltung und die Software für die Strecke gehören nicht zum Angebot.
Wer seine Anfragen per Telefon sortieren will, findet auf der Seite zur Telefonakquise den Ablauf. Der Preis richtet sich nach Zielmarkt, Erreichbarkeit und Terminmenge, die Konfiguration steht unter Angebot konfigurieren.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Willkommensmail im B2B?
Eine Willkommensmail ist die erste E-Mail an einen Interessenten, der sich nach einem Download, einer Anfrage oder einer Anmeldung eingetragen hat. Sie bestätigt die Einwilligung, nennt den Nutzen in einem Satz und bietet einen nächsten Schritt an.
Darf ich eine Willkommensmail ohne Einwilligung versenden?
Nein, nicht als Werbung. Für Werbung per E-Mail verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG eine ausdrückliche Einwilligung. Eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG gilt nur unter engen Voraussetzungen, etwa für Bestandskunden. Eine Rechtsberatung klärt den Einzelfall.
Wie viele Mails gehören in eine Willkommensstrecke?
Für die meisten B2B-Strecken genügen drei Mails in den ersten zwei Wochen. Die erste bestätigt die Anmeldung, die zweite liefert den versprochenen Inhalt, die dritte bietet ein Gespräch an. Mehr Mails erhöhen eher die Abmeldungen.
Was schreibe ich in den Betreff?
Nennen Sie den Inhalt, den der Empfänger angefordert hat, und keine allgemeine Begrüßung. Ein Betreff wie Ihr Download: Checkliste für das Erstgespräch wirkt konkreter als Willkommen bei uns. Vermeiden Sie Großbuchstaben und Ausrufezeichen.
Wann sollte die erste Mail verschickt werden?
Die Bestätigung geht unmittelbar nach der Anmeldung raus, im Idealfall innerhalb weniger Minuten. Ein Versand am nächsten Morgen wirkt schon wie eine zweite Runde. Die Folgemails richten sich nach dem Tag der Anmeldung, nicht nach dem Kalender.
Wie gehe ich mit Abmeldungen um?
Jede Mail braucht einen Abmeldelink, der ohne Anmeldung funktioniert. Die Abmeldung wird sofort umgesetzt und im Protokoll festgehalten. Ein Empfänger, der sich abmeldet, bleibt von weiteren Werbemails ausgeschlossen.
Was kostet eine Willkommensstrecke?
Der Preis richtet sich nach Zielmarkt, Erreichbarkeit der Entscheider und gewünschter Terminmenge. Die Konfiguration dauert 2 Minuten, danach erstellen wir Ihr Angebot. KRAUSS versendet keine E-Mails, die Telefonebene ist Teil des Angebots.
Kann KRAUSS die Willkommensmails für mich schreiben und versenden?
Nein. KRAUSS übernimmt die Telefonebene und die Terminierung. Den E-Mail-Versand und die Gestaltung einer Mailstrecke gehören nicht zum Angebot. Die Gespräche, die aus Ihrer Strecke entstehen, können wir dagegen übernehmen.
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