Inhalt8 Abschnitte
- 01Darf ich im B2B-Telefonat am Gatekeeper vorbei zum Entscheider?
- 02Wo liegt die Grenze zwischen Anliegen und Täuschung?
- 03Was tun, wenn der Gatekeeper Nein sagt?
- 04Wie sah das in einem Projekt aus?
- 05Wann der offene Weg nicht trägt
- 06Checkliste vor dem Anruf am Gatekeeper
- 07Wie es weitergeht
- 08Häufig gestellte Fragen
Kurz gesagt
Ein Gatekeeper überwinden Sie im B2B fair, wenn Ihr Anruf einen sachlichen Anlass hat und Sie sich mit Namen und Anliegen melden. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG braucht ein Anruf bei einem Unternehmen zumindest eine mutmaßliche Einwilligung.
Dieser Beitrag stammt von Februar 2025. Aktuelle Preise und Konditionen von KRAUSS stehen auf der Fakten-Seite und der Preisseite.
Täuschung ist dagegen tabu, weil sie unter § 5 UWG fallen kann. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Darf ich im B2B-Telefonat am Gatekeeper vorbei zum Entscheider?
Ja, wenn Ihr Anruf einen sachlichen Bezug zum Geschäft des Angerufenen hat. § 7 UWG stuft einen Telefonanruf gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung als unzumutbare Belästigung ein. Eine mutmaßliche Einwilligung liegt nahe, wenn das Thema zur Aufgabe des Angerufenen passt, etwa Filterwechsel für die Instandhaltung und nicht Fahrzeugflotten für die Buchhaltung.
Der Gatekeeper darf Sie fragen, worum es geht. Sie dürfen ihm dann einen klaren Anlass nennen. Das ist kein Vorbeischleichen, sondern ein offenes Anliegen, das der Entscheider später selbst beurteilt.
Für die Praxis heißt das: Ein Anruf ohne Bezug ist ein Risiko, auch wenn er nicht ausdrücklich verboten ist. Prüfen Sie vor der Liste, ob der Anlass zur Rolle passt. Die Checkliste Kaltakquise im B2B rechtlich prüfen führt die Punkte auf, die Sie vor dem ersten Anruf klären sollten. Die rechtliche Einordnung der Kaltakquise steht im Wissensbeitrag zum Kaltakquise-Recht.
Wo liegt die Grenze zwischen Anliegen und Täuschung?
Ein Anliegen nennt in einem Satz, wer Sie sind, welcher Bezug besteht und was der Nutzen ist. Eine Täuschung behauptet etwas, das nicht stimmt: eine bestehende Beziehung, einen laufenden Auftrag oder eine Rückmeldung auf eine Anfrage, die es nicht gab. Solche Vorwände können nach § 5 UWG als irreführend gelten und fallen Ihnen im Zweifel auf die Füße, wenn der Entscheider davon erfährt.
Diese Unterschiede helfen beim Formulieren:
- Zulässig: „Herr Weber, ich rufe an, weil wir Filter für Ihre Lüftungsanlagen herstellen. Wer prüft bei Ihnen die Wechselintervalle?“
- Nicht zulässig: „Ich melde mich wegen Ihrer Anfrage von letzter Woche.“, obwohl es keine Anfrage gab.
- Nicht zulässig: „Hier spricht die Geschäftsleitung.“, wenn Sie nicht dazugehören.
- Zulässig: Sie fragen nach dem Zuständigen für ein Thema. Das ist eine Frage, keine Behauptung.
Termine mit Kaufinteresse
Ihr Kalender voll mit Verkaufsterminen.
Wir übernehmen die Erstansprache, Ihr Vertrieb führt die Abschlussgespräche.
- Bei Ihnen bestätigt
- Beim Kunden bestätigt[2]
Was tun, wenn der Gatekeeper Nein sagt?
Ein Nein ist meist eine Auskunft über den Prozess, nicht über Ihr Angebot. Fragen Sie nach dem besten Zeitpunkt oder nach dem Weg, auf dem das Thema eingereicht wird. Bieten Sie einen Rückruf an und notieren Sie den Namen für die Wiedervorlage.
Eine Mail an den Entscheider ist ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zulässig, weil § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG für elektronische Post eine vorherige ausdrückliche Einwilligung verlangt. Der Weg über den Gatekeeper bleibt deshalb der Anruf selbst, mit einem zweiten Versuch nach ein bis zwei Wochen.
Wie sah das in einem Projekt aus?
In einem Projekt für einen Hersteller von Industriefiltern riefen wir Betriebe mit 50 bis 300 Mitarbeitern an. Der Anlass war eine konkrete Wartungsfrage, kein Angebot. Von 160 Anrufen erreichten wir in 62 Fällen den Gatekeeper, 19 davon stellten durch. Aus den 19 Gesprächen wurden 11 Termine, 6 davon fanden statt.
Rechnung mit offenen Annahmen: Wenn eines von vier stattgefundenen Gesprächen zu einem Angebot führt, ergeben sechs Gespräche rund 1,5 Angebote je Monat. Die Annahme ist die Abschlussquote, sie stammt nicht aus einer Studie und gilt nur für dieses Projekt.
Tabelle: Anrufe und Durchstellung im Beispielprojekt, Werte aus einem Monat, anonymisiert
| Schritt | Anzahl | Anteil an den Anrufen |
|---|---|---|
| Anrufe insgesamt | 160 | 100 % |
| Gatekeeper erreicht | 62 | 39 % |
| Durchgestellt | 19 | 12 % |
| Termin vereinbart | 11 | 7 % |
| Termin stattgefunden | 6 | 4 % |
Quelle: Werte aus dem Beispielprojekt, Einzelfall, keine Verallgemeinerung.
Wann der offene Weg nicht trägt
Der offene Weg setzt voraus, dass Sie einen Grund haben, den Entscheider zu sprechen. Ohne Bezug zu seiner Aufgabe bleibt jede Formulierung eine Belästigung, egal wie höflich sie klingt. Bei Privatkunden gilt ohnehin eine strengere Regel, dort braucht es eine ausdrückliche Einwilligung.
Auch KRAUSS setzt den Anruf nur ein, wenn der Anlass zur Zielgruppe passt. Wer Unternehmen ohne Bezug anruft, verbrennt Kontakte, die später wertvoll wären. Das Gegenargument lautet deshalb nicht „Wir überwinden den Gatekeeper nicht“, sondern „Wir wählen nur Anrufe mit Grund“.
Termine mit Kaufinteresse
Ihr Kalender voll mit Verkaufsterminen.
Wir übernehmen die Erstansprache, Ihr Vertrieb führt die Abschlussgespräche.
- Bei Ihnen bestätigt
- Beim Kunden bestätigt[2]
Checkliste vor dem Anruf am Gatekeeper
- Ich kenne den Anlass und kann ihn in einem Satz nennen.
- Das Thema passt zur Aufgabe des Angerufenen.
- Ich nenne Namen, Unternehmen und Anliegen ehrlich.
- Ich habe keinen Vorwand vorbereitet, der nicht stimmt.
- Ich habe eine Bitte für den Fall des Neins: Zeitpunkt oder Rückruf.
- Ich notiere den Namen des Gatekeepers für den nächsten Versuch.
- Ich rufe nicht mehrfach in kurzer Zeit mit demselben Anliegen an.
Wie es weitergeht
Der Gatekeeper ist für die Terminvereinbarung kein Gegner, sondern der erste Schritt. Wie das Gespräch vom Vorzimmer zum Entscheider kommt, zeigt der Leitfaden zum Vorzimmer. Wer die Telefonebene auslagern möchte, findet die Leistung auf der Seite zur Telefonakquise. Die Leistung rund um die Kaltakquise im B2B beschreibt die Seite Kaltakquise-Agentur, und die Grundlagen zur Rolle im Buying Center erklärt der Beitrag zu Gatekeeper und Entscheider.
Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung, die Einordnung ersetzt keine Prüfung durch einen Anwalt.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich im B2B-Telefonat am Gatekeeper vorbei zum Entscheider?
Ja, wenn Ihr Anruf einen sachlichen Bezug zum Geschäft des Angerufenen hat. Der Gatekeeper darf Sie fragen, worum es geht, und Sie dürfen ihm einen klaren Anlass nennen. Das ist kein Vorbeischleichen, sondern ein offenes Anliegen.
Was verlangt § 7 UWG bei Anrufen an Unternehmen?
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG nennt einen Telefonanruf gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung als unzumutbare Belästigung. Die Einwilligung wird vermutet, wenn der Anruf zum Aufgabenbereich des Angerufenen passt.
Ist es erlaubt, sich als Kunde oder als Geschäftsführer auszugeben?
Nein. Wer sich mit einem falschen Vorwand meldet, täuscht den Gatekeeper und kann nach § 5 UWG irreführend handeln. Nennen Sie Ihren Namen, Ihr Unternehmen und Ihren echten Anlass.
Darf ich nach einem Nein des Gatekeepers erneut anrufen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein zweiter Anruf in kurzer Zeit mit demselben Anliegen kann als belästigend gelten. Bieten Sie stattdessen einen Rückruf an oder fragen Sie nach dem besten Zeitpunkt, und halten Sie die Abstände ein.
Darf ich Entscheider per E-Mail anschreiben, wenn ich sie nur telefonisch erreiche?
Kalte E-Mails brauchen nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Ohne Einwilligung ist die Mail unzumutbare Werbung, auch im B2B. Die Telefonnummer des Gatekeepers ersetzt diese Einwilligung nicht.
Wo liegt die Grenze zwischen Anliegen und Täuschung?
Ein Anliegen nennt Zweck, Bezug und Nutzen in einem Satz, zum Beispiel eine Ansprache zu Prozessen in der Instandhaltung. Eine Täuschung behauptet eine Beziehung, einen Auftrag oder einen Vorgang, den es nicht gibt, etwa eine Rückmeldung zu einer Anfrage.
Was bringt ein offener Umgang mit dem Gatekeeper?
Er erhöht die Durchstellungsquote, weil der Gatekeeper die Entscheidung über Ihr Anliegen nicht erraten muss. In dem Beispiel weiter unten kamen 19 von 62 Gesprächen mit dem Gatekeeper zur Durchstellung.
Wann sollte ich auf einen Anruf verzichten?
Verzichten Sie, wenn kein sachlicher Bezug erkennbar ist, wenn ein Unternehmen Werbeanrufe ausdrücklich untersagt hat oder wenn Verbraucher gemeint sind. Bei Privatkunden gilt eine strengere Regel: Dort ist eine ausdrückliche Einwilligung nötig.
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