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Dieser Beitrag stammt von Januar 2025. Aktuelle Preise und Konditionen von KRAUSS stehen auf der Fakten-Seite und der Preisseite.
Ein Impressum ist Pflicht, wenn Sie eine Website geschäftsmäßig betreiben. Für eine GmbH kommen Angaben auf Geschäftsbriefen hinzu, und dazu zählen auch Schreiben an Unternehmen. Dieser Beitrag nennt die Pflichtangaben aus dem Gesetz, zeigt eine Prüfliste und erklärt, wo die Angaben in der Praxis fehlen. Keine Rechtsberatung: Der Einzelfall gehört zu Ihrem Rechtsberater.
Stand: Oktober 2026
Welche Angaben verlangt § 5 DDG für die Website?
§ 5 DDG verlangt für geschäftsmäßige digitale Dienste einen Name und eine Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten. Dazu kommen eine Adresse für die elektronische Post, das Handelsregister mit der Registernummer und, je nach Tätigkeit, weitere Angaben wie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Aufsichtsbehörde.
Die Angaben müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Eine Unterseite, die nur über drei Menüs zu finden ist, erfüllt das nicht. Ein Link im Footer jeder Seite erfüllt es in der Regel.
Was gilt für Geschäftsbriefe nach § 35a GmbHG?
Auf Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gehen, verlangt § 35a GmbHG die Rechtsform und den Sitz, das Registergericht, die Handelsregisternummer und alle Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat mit Vorsitz, gehört der Vorsitzende dazu. Macht die Gesellschaft Angaben zum Stammkapital, müssen Sie es vollständig nennen.
Ob ein Schreiben ein Geschäftsbrief im Sinne des Gesetzes ist, entscheidet der Einzelfall. Das gilt auch für E-Mails. Prüfen Sie daher, ob Ihre Signatur die Angaben enthält, bevor Sie Akquise-Schreiben versenden.
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Wie sieht eine Prüfung in der Praxis aus?
Ein mittelständischer Hersteller von Reinigungstechnik hatte nach einem Wechsel der Geschäftsführung ein Impressum mit alten Angaben. Die Website nannte noch den früheren Geschäftsführer, die Mail-Signatur des Vertriebs enthielt nur Name und Telefonnummer. Die Prüfung ergab drei Lücken: den falschen Geschäftsführer, das fehlende Registergericht und die fehlende Handelsregisternummer in den Signaturen.
Das Team korrigierte die Website am selben Tag und ergänzte die Signaturen für 14 Mitarbeitende in einer Stunde. Die Zahlen stammen aus dem Praxisbeispiel und dienen als Muster.
Wann reicht ein Impressum nicht aus?
Ein Impressum reicht nicht, wenn es nur auf der Startseite steht und die Unterseiten keine Angaben enthalten. Ebenso reicht es nicht, wenn Angaben veraltet sind. Ein Impressum mit einem früheren Geschäftsführer ist so falsch wie ein fehlendes.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten andere Angaben. Prüfen Sie die Rechtsform, bevor Sie eine Vorlage übernehmen.
Checkliste für Impressum und Signaturen:
- Name, Anschrift und Rechtsform stimmen mit dem Handelsregister überein
- Alle Geschäftsführer und der Vorsitz des Aufsichtsrats sind genannt
- Registergericht und Handelsregisternummer stehen im Impressum
- Der Link zum Impressum steht auf jeder Seite
- Geschäftsbriefe und Akquise-Mails enthalten die Angaben nach § 35a GmbHG
Die Telefonakquise der KRAUSS GmbH arbeitet mit den Angaben, die Sie für das Gespräch vorgeben. Wer die Rechtslage der Kaltakquise prüfen will, liest den Wissensbeitrag zur Kaltakquise und Recht und die Checkliste zur Kaltakquise-Mail.
Passende Seiten zu diesem Thema: Kaltakquise-Agentur und Vertriebsagentur.
Häufig gestellte Fragen
Wer braucht ein Impressum?
Nach § 5 DDG braucht jeder Diensteanbieter digitaler Dienste ein Impressum, wenn er die Dienste geschäftsmäßig anbietet. Eine Unternehmenswebsite fällt in der Regel darunter.
Welche Pflichtangaben enthält ein GmbH-Impressum?
Es enthält Name und Anschrift, die Rechtsform, die Vertretungsberechtigten, eine elektronische Kontaktadresse, das Registergericht und die Handelsregisternummer. Angaben zum Stammkapital sind Pflicht, wenn Sie welche machen.
Reicht ein Impressum in der Fußzeile?
Die Angaben müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein und ständig verfügbar gehalten werden. Eine Fußzeile auf jeder Seite erfüllt diese Anforderung in der Regel.
Muss die E-Mail-Signatur Pflichtangaben enthalten?
Für Geschäftsbriefe einer GmbH verlangt § 35a GmbHG bestimmte Angaben. Ob eine E-Mail als Geschäftsbrief gilt und welche Angaben die Signatur braucht, prüft Ihr Rechtsberater.
Welche Angaben kommen auf Geschäftsbriefe?
Nach § 35a GmbHG stehen Rechtsform und Sitz, das Registergericht, die Handelsregisternummer und alle Geschäftsführer auf Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gehen.
Was passiert, wenn das Impressum fehlt?
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann abgemahnt werden und zu Kosten führen. Prüfen Sie es nach jeder Änderung an Adresse, Geschäftsführung oder Registerangaben.
Wie oft sollte ich das Impressum prüfen?
Prüfen Sie das Impressum mindestens einmal im Jahr und nach jeder Änderung an Adresse, Geschäftsführung, Rechtsform oder Register. Bei einem Wechsel der Geschäftsführung ändern sich Pflichtangaben sofort.
Kann KRAUSS die Impressum-Prüfung übernehmen?
KRAUSS prüft Ihr Impressum nicht und gibt keine Rechtsberatung. Bei der Telefonakquise nennen unsere Mitarbeitenden Ihr Unternehmen mit den Angaben, die Sie uns für das Gespräch vorgeben.
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